Bezirksvorsitzender Andreas Jung nimmt Stellung zum Vorwurf von Siegfried Kauder MdB, bei der Nominierungsversammlung zur Aufstellung des Bundestagskandidaten im Wahlkreis 286 (Schwarzwald-Baar) am 17. Juli 2012 habe es Unregelmäßigkeiten gegeben:
Siegfried Kauder hat diesen Vorwurf zum ersten Mal am 29. Mai 2013 erhoben – über zehn Monate nach der Nominierungsversammlung, auf die er sich bezieht. Er erhebt schwerwiegende Vorwürfe und spricht von einem "Zeugen", der Unregelmäßigkeiten beobachtet habe - konnte aber trotz ausdrücklicher Nachfrage seine Vorwürfe innerhalb der letzten sieben Wochen nicht konkretisieren. So kann er auch den angeblichen "Zeugen" nicht namentlich benennen.
Alle Betroffenen weisen die von ihm erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Die von ihm namentlich genannte Bezirksgeschäftsführerin gehörte der Stimmzähl-kommission nicht einmal an. Es besteht auch überhaupt kein Grund zur Annahme, dass sie in irgendeiner Weise ein Interesse gehabt haben könnte, die Wahl zu beeinflussen.
Hinsichtlich der von Siegfried Kauder ebenfalls problematisierten Frage des Rederechts auf der Nominierungsversammlung, wurde aus Gründen der Gleichbehandlung vorgesehen, dass alle potenziellen Bewerber einschließlich des amtierenden Abgeordneten ausschließlich im Rahmen des Wahlgangs die Möglichkeit haben sollten, zu Wort zu kommen. Deshalb war kein vorheriges Grußwort des Abgeordneten vorgesehen. Dies entspricht dem Vorgehen bei allen Nominierungsversammlungen, zu denen die CDU Südbaden zur Vorbereitung der Bundestagswahlen eingeladen hat. Der Bundesjustiziar der CDU Deutschlands bestätigt, dass anderenfalls ein Anfechtungsgrund wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Chancengleichheit aller Bewerber geschaffen würde.
Nach mehrfacher sorgfältiger Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Ablaufs der Nominierungsversammlung bleibt festzuhalten:
Am 17. Juli 2012 hatte die CDU Südbaden zu einer Nominierungsversammlung für die Aufstellung des Bundestagskandidaten im Wahlkreis 286 eingeladen. Eine Wahl fand jedoch nicht statt, da von den Mitgliedern ein Antrag angenommen wurde, die Nominierung zu vertagen. Die Ordnungsmäßigkeit des Ablaufs und der Abstimmung wurde am Ende der Versammlung von der Mitgliederversammlung bestätigt. Auch innerhalb der satzungsgemäßen einwöchigen Anfechtungsfrist wurden keine Beanstandungen geltend gemacht. Polizeihauptkommissar Josef Utz, als von der Versammlung gewählter Vorsitzender der Zählkommission für die Durchführung der Wahlen verantwortlich, hat den ordnungsgemäßen Ablauf der Abstimmung nach Bekanntwerden der Vorwürfe nochmals bestätigt.